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Diabetes: Kostenübernahme der Pedicure durch die Krankenkasse?

Geschrieben von Francis Dercourt | Kategorie: Krankenkassen | Datum: 10-10-2009

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Übernimmt die Grundversicherung die Kosten für die Pedicure beim Podologen für Diabetespatienten  und für Patienten mit Durchblutungsstörungen?

Zitat von Helsana:

“Podologen sind keine Leistungserbringer im Sinne des Krankenkassenversicherungsgesetzes. Auch ist die Fusspflege an sich keine kassenpflichtige Leistung. Lediglich die Fusspflege bei Diabetikern gilt als kassenpflichtig, wenn sie im Rahmen der Spitex oder im Pflegeheim von zugelassenen Krankenschwestern oder Krankenpflegern auf ärztliche Anordnung  hin erbracht wird. Die Fusspflege im Rahmen der Grundpflege beschränkt sich auf das Schneiden der Nägel und allenfalls auf das Einsalben der Füsse.”

Zitatende

Quelle: Senso 3-09. Das Magazin von Helsana.

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